E-Mail Impressum Datenschutz
image

Your browser does not support flexbox!
Please view this demo with a modern browser.

Corona Soforthilfen

Landtag beschließt Rückzahlung
Handlungsbedarf

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

aut den uns vorliegenden Unterlagen hatten Sie im Jahr 2020 die Corona Soforthilfe beantragt, welche als erstes Hilfsprogramm ausschließlich durch den Unternehmer selbst beantragt werden konnte. Unternehmen aus Baden-Württemberg sollen die Corona-Soforthilfe, die sie an die L-Bank zurückgezahlt haben, oder zur Rückzahlung aufgefordert wurden zurückerstattet bekommen.

Dies hat der Landtag am 25.02.2026 in einem neuen Gesetz zur Rückforderung bzw. endgültigen Abrechnung der Corona-Soforthilfe beschlossen. Da am 08.04.2020 eine neue Verwaltungsvorschrift vom Wirtschaftsministerium erlassen wurde, können Unternehmen mit Antragstellung bis einschließlich 07.04.2020 mit der voll umfänglichen Erstattung der Beihilfe rechnen.

 

Um die Rückzahlung zu erhalten, soll ein Online-Portal eingerichtet werden. Über dieses können die Anträge nach Angaben der Landesregierung gestellt werden. Ab dem Zeitpunkt der Freischaltung haben die Unternehmen demnach ein halbes Jahr Zeit, den Antrag zu stellen. Wann genau das Portal freigeschaltet wird, sei noch unklar. Da die Soforthilfe ausschließlich durch den Unternehmer selbst beantragt werden kann.

 

Kümmern Sie sich bitte selbst in Ihrem eigenen Interesse um diese Thematik.

Wir bitten von Rückfragen hierzu abzusehen, sollte der Link zur Beantragung der Rückzahlung bekannt werden, werden wir uns nochmals bei Ihnen melden.

 

Ihre Steuerkanzlei
Dieter Wagner